Kfz-Teilkaskoversicherung
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Die Kfz-Kaskoversicherung ist übrigens eine Zusatzversicherung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in zwei Abschnitte unterteilt. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die dann die Durchführung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft das nur bestimmte Schadensfälle, die Sie beispielsweise im Voraus vereinbart haben. Dazu können z.B. Schäden aus Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild nimmt man oft in den Bereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit auf.
Kfz-Teilkaskoversicherung Vergleich

Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Brandschäden
- Diebstahl
- Blitzschlag, Hagel und Sturm, Überschwemmung
- Glasbruchschäden
- Explosionsschäden
- Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)
- dazu Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss / Marderbiss
Zu den weiteren Kfz-Versicherungen gehört die Kraftfahrzeughaftpflicht und die optionalen Kaskoversicherungen. Ferner gibt es noch:
- die Insassenunfallversicherung
- den Schutzbrief
- dazu die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Autohaftpflicht
Eine Kraftfahrzeughaftpflicht:
- ist eine Pflichtversicherung
- schützt dazu vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
Durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden nachfolgende Schadensfälle gedeckt:
- Schmerzensgeld u. ä
- Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
- Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten
- dazu Vermögensschäden
Schadensfälle am eigenen Kraftfahrzeug und der Fahrer sind keinesfalls mit abgedeckt.
In der Regel tritt der Unfallgegner im Fall eines Schadens an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners heran. Durch einen Austausch der Daten wird eine Regulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Gang gesetzt.
Die Beiträge der einzelnen Versicherer berechnen sich nach einer Anzahl von Merkmalen. Hohe Bedeutung besitzen unter anderem:
- die Regionalklassen
- der nächtliche Abstellplatz
- spezielle Berufsgruppeneinstufungen
- die Typklassen
- dazu der Fahrerkreis
Der Beitrag der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung berücksichtigt den Schadenfreiheitsrabatt. Derart kann sich ein Versicherungsbeitrag im besten Fall um etwa 75 Prozent verkleinern. Treten des Öfteren Schäden auf, kann ein Zuschlag eingefordert werden. Somit sollte ein Personenkraftwagen auf das Familienmitglied zugelassen werden, mit dem besten Schadenfreiheitsrabatt.
Die vorgeschrieben Mindestdeckungssummen betragen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- dazu 50.000 Euro für Vermögensschäden
Überschreitet die Schadenshöhe des Schadens die Summen zur Deckung, so haftet der Schadensverursacher für die Differenz.
Die Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherungen wie die Kfz-Teilkaskoversicherung decken die Schadensfälle am Automobil des Versicherungsnehmers ab. Dadurch bietet die Kasko einen optionalen Schutzmechanismus zur Kraftfahrzeughaftpflicht. Die Fahrzeugversicherung ist eine optionale Versicherung und haftet im Zusammenhang mit:
- Beschädigung
- Demolierung
- dazu Verlust des PKW
Bei den Kaskoversicherungen unterscheidet man die Vollkaskoversicherung und die Teilkasko.
Eine Vollkasko
Nicht selten ist in der Vollkasko die Kfz-Teilkaskoversicherung einbezogen. Folglich erweitert sich durch die Vollkaskoversicherung der durch die Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckte Schaden um folgende Fälle:
- eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
- dazu Vandalismus
Zudem kann sich dieser vorhandene Schadenfreiheitsrabatt auch auf die enthaltene Teilkasko auswirken. Einen Schaden aus dem Sektor der Teilkasko führen dann ebenso nicht zur Rückstufung des SF-Rabattes. Zur Rechnung einer Höhe der Prämie werden der SF-Rabatt, die Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung, die Typenklasse und die Regionalklasse des Fahrzeuges herangezogen. Keinesfalls mit inbegriffen in der Vollkaskoversicherung sind nachfolgende Unfallschäden am Fahrgerät:
- Reifenschäden
- vorsätzliche Beschädigung
- Kernenergie
- Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
- dazu Autorennen
Eine Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Teilkaskoversicherung sichert im Großen und Ganzen folgende Unfallschäden am Automobil ab:
- Diebstahl und Raub
- Brand und Explosion
- Marderbiss
- dazu Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten
Infolgedessen gibt es diverse Erweiterungen bei Versichernden Gesellschaften in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hier richtet sich eine Höhe des Beitrags dann überwiegend nach der Typenklasse und der Regionalklasse des Personenwagens. Ebenso können nachfolgende Faktoren eine Rolle spielen:
- eine Selbstbeteiligung
- das Alter des Fahrzeugs
- dazu das Alter des Versicherten