KFZ-Versicherungen
Zu den KFZ-Versicherungen gehören die Haftpflichtversicherung und die nicht zwingend erforderlichen Kaskoversicherungen.
KFZ-Versicherungen jetzt online vergleichen
Auf kfzversicherungen24.com können Sie sich über verschiedene KFZ-Versicherungen informieren, die Versicherungsangebote der KFZ-Versicherungen online vergleichen und dann das für Sie beste Angebot wählen.
KFZ-Versicherungen sind bekanntlich Pflicht in Deutschland und vielen anderen Länder der Welt und das hat schließlich seinen Grund. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es überdies immer wieder viele Neuerungen und Veränderungen. Mithilfe von kfzversicherungen24.com können Sie dessen ungeachtet gute KFZ-Versicherungen online finden und damit einen Teil Ihres Geldes sparen.
Auf kfzversicherungen24.com finden Sie einige Tipps, was Sie bei der Wahl und dem Abschluss der KFZ-Versicherungen berücksichtigen sollten. Und natürlich einen kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich! Das ist manchmal genauso schwer wie die richtige Wahl des Fahrzeuges. Beim Kauf sollen Sie auch die KFZ-Versicherungen in Betracht ziehen, denn der Autotyp ist maßgeblich für die Höhe der Versicherungsprämie verantwortlich.
Unerlässlich bei der Kfz-Zulassung ist übrigens das jedes Kfz versichert muss. Wenn der Versicherungsschutz endet, wird dies vom Versicherer an die entsprechende Behörde gemeldet und bekanntlich kann ohne Versicherungsschutz niemand im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Bei Neufahrzeugen empfiehlt es sich auf jeden Fall eine Teil- oder/und Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Ferner gibt es bei KFZ-Versicherungen folgende Versicherungsmöglichkeiten:
- die Insassenunfallversicherung
- den Schutzbrief
- die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
- schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfall
- deckt Schadensersatzansprüche ab
- schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
Durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung werden folgende Schäden abgedeckt:
- Schmerzensgeld u. ä
- Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten
- Vermögensschäden
Schadensfälle am eigenen Kraftfahrzeug und der Fahrer sind beispielsweise nicht versichert.
Normalerweise tritt der Unfallgegner im Schadensfall an die Haftpflicht des Gegners heran. Durch einen Austausch dieser Versicherungsdaten wird die Schadensregulierung über die Kfz Haftpflicht des Unfallgegners in Gang gesetzt.
Die Versicherungsgebühren dieser Versicherungsgesellschaften beim KFZ Versicherung Vergleich bei KFZ-Versicherungen berechnen sich entsprechend einer Unzahl von Merkmalen. Hohe Bedeutung besitzen u. a.:
- die Regionalklasse
- die Deckungssumme
- wie lange der Fahrer die Fahrerlaubnis hat
- der nächtliche Abstellplatz
KFZ-Versicherungen – was ist sonst noch zu beachten?
Die Prämie einer Autohaftpflicht berücksichtigt dabei einen Schadenfreiheitsrabatt. So kann sich die Versicherungsbeitrag im optimalen Fall um bis zu 75 Prozent verkleinern. Treten verstärkt Schäden ein, können die Versicherer einen Zuschlag berechnen. Dementsprechend sollte ein Kraftfahrzeug auf den Verwandten zugelassen werden mit dem höchsten Sf-Rabatt.
Die gesetzlichen Deckungssummen bei KFZ-Versicherungen betragen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1 Million Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Übersteigt die Schadenshöhe des entstandenen Schadens die Deckungssummen, so haftet der Schadensverursacher für den Differenzbetrag.
Die Fahrzeugversicherung
Eine Kaskoversicherung deckt Schadensfälle am Automobil des Versicherungsnehmers ab. Folglich bietet die Fahrzeugversicherung einen zusätzlichen Schutzmechanismus zur Autohaftpflicht. Die Kasko-Versicherung ist im Grunde genommen eine nicht zwingend erforderliche Fahrzeugversicherung und haftet im Zusammenhang mit:
- Beschädigung
- Wandalismus
An dieser Stelle unterscheidet man die Vollkasko- und die Teilkasko-Versicherung.
Vollkasko
Häufig ist in der Vollkasko-Versicherung überdies die Teilkasko-Versicherung enthalten. Somit erweitert sich durch die Vollkasko der durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckte Schaden um folgende Fälle:
- Vandalismus
- eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
Auch kann sich dieser Schadenfreiheitsrabatt auch auf die enthaltene Teilkasko auswirken. Einen Schaden aus dem Bereich einer Teilkasko führen dann genauso nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Berechnung einer Prämie werden der Schadenfreiheitsrabatt, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasse und die Regionalklasse des Fahrzeuges herangezogen. Nicht abgesichert in der Vollkasko-Versicherung sind die nachfolgenden Unfallschäden am Fahrgerät:
- Reifenschäden
- Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
- Autorennen
- Kernenergie
- vorsätzliche Beschädigung
Die Teilkasko
Die Teilkasko-Versicherung sichert im Folgenden alles in allem folgende Unfallschäden am eigenen Auto ab:
- Diebstahl und Raub
- Marderbiss
- Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG
- verschmorte Kabel
In Folge dessen gibt es dazu verschiedenartige Erweiterungen bei Gesellschaften. Bei den Kaskoversicherungen richtet sich kurzum eine Prämie meist nach der Typen- und Regionalklasse des PKW. Obendrein können unbeschadet dessen die nachfolgenden Fakten eine Rolle spielen:
- eine Selbstbeteiligung
- das Alter des Fahrzeugs