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Zu den Kfz-Versicherungen gehören eine Kfz-Haftpflichtversicherung und dazu eine nicht zwingend erforderliche Kfz-Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung deckt die Schäden ab, die durch eigenes Verschulden oder mutwillig von anderen Leuten verursacht wurden.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung erweitert somit den Versicherungsschutz bei Beschädigung durch Vandalismus. Der größte Unterschied zu einer Kfz-Teilkaskoversicherung ist aber der Versicherungsschutz bei selbst verschuldeten Unfällen, doch nur dann, wenn dem Verursacher keine Mutwilligkeit nachgewiesen werden kann. Die Teilkaskoversicherung lohnt aufgrund des niedrigeren Preises und den damit verbundenen Leistungen auch bei älteren Kraftfahrzeugen. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung dagegen lohnt meist nur neuere Kraftfahrzeuge.
Kfz-Vollkaskoversicherung Vergleich
Der Versicherungsbeitrag kann somit aus der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und weiteren Prämien, die der Versicherungsnehmer selbst gewählt hat, bestehen:
- Kaskoversicherungen (Kfz-Vollkaskoversicherung und KFZ-Teilkaskoversicherung)
- Autoschutzbrief
- Insassenunfallversicherung
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflicht:
- schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
- schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
- deckt Schadensersatzansprüche ab
- ist eine Pflichtversicherung
Durch eine Haftpflicht werden die folgenden Schadensfälle abgesichert:
- Vermögensschäden
- dazu Schmerzensgeld u. ä
- Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
Reparaturen am eigenen Kraftfahrzeug, wie auch der Fahrer, sind nicht mit abgedeckt.
In der Regel tritt der Geschädigte im Schadensfall deshalb an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners heran. Durch einen Austausch der Daten wird die Regulierung über eine Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeughalters angestoßen.
Versicherungsgebühren der Versicherungsunternehmen berechnen sich nach einer Zusammenstellung von Kriterien. Große Bedeutung besitzen u. a.:
- ob Kinder im Haushalt leben
- der nächtliche Abstellplatz
- das Alter des Personenwagen bei der Zulassung
- das Alter des Versicherungsnehmers
- der Fahrerkreis
Die Prämie einer solchen Pkw Haftpflichtversicherung berücksichtigt den Sf-Rabatt. So kann sich die Prämie im besten Fall um bis zu 75 % verringern. Treten gehäuft Schadensfälle ein, kann ein Zuschlag berechnet werden. Deshalb sollte ein Personenwagen auf das Familienmitglied zugelassen werden, mit dem idealen Schadenfreiheitsrabatt.
Die gesetzlichen Deckungssummen betragen:
- 1 Million Euro für Sachschäden
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Überschreitet die Schadenssumme des Schadens die Maximalen Deckungssummen, somit haftet der Schadensverursacher für die Differenz.
Kaskoversicherung
Eine Kasko deckt dazu Schäden am Automobil des Eigentümers ab. Auf diese Weise bietet die Kaskoversicherung wie die Kfz-Vollkaskoversicherung dazu noch einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Selbige ist eine nicht zwingend benötigte Absicherung und haftet bei:
- Verlust des PKW
- Beschädigung
- Vandalismus
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung
Häufig ist in der Kfz-Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung einbezogen. Folglich erweitert sich durch eine Kfz-Vollkaskoversicherung der durch die Teilkasko abgedeckte Unfallschaden um folgende Fälle:
- Vandalismus
- eigene Fahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
Weiterhin kann sich der vorhandene Sf-Rabatt ebenso auf die enthaltene Teilkaskoversicherung auswirken. Einen Schaden aus dem Bereich einer Teilkaskoversicherung führen dann gleichermaßen nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden beispielsweise der Sf-Rabatt, die Höhe der Eigenbeteiligung, die Typenklasse und die Regionalklasse des Autos herangezogen. In keiner Weise mit inbegriffen in der Kfz-Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden am Fahrgerät:
- Kernenergie
- vorsätzliche Beschädigung
- dazu Reifenschäden
Die Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung sichert insgesamt folgende Schadensfälle am Fahrzeug ab:
- Diebstahl und Raub
- dazu Brand und Explosion
- Marderbiss
Folglich gibt es unterschiedliche Erweiterungen bei den Versicherungsgesellschaften. Bei den Kaskoversicherungen richtet sich die Höhe des Beitrags vorwiegend nach der Typen- und der Regionalklasse des Personenkraftwagen. Im Übrigen können folgende Faktoren eine Rolle spielen:
- die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung
- dazu das Alter des Fahrzeugs