Sonderkündigungsrecht

Erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine Beitragserhöhung haben Sie max. einen Monat Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können. Beim Sonderkündigungsrecht ist dann die Einhaltung der Kündigungsfrist wichtig.

Jetzt vom Sonderkündigungsrecht in der KFZ-Versicherung profitieren und Beiträge senken!

Sonderkündigungsrecht nach Prämienerhöhung

Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung von Ihrer KFZ-Versicherung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.

Sonderkündigungsrecht Fahrzeugwechsel

SonderkündigungsrechtWenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, können Sie einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist infolgedessen nicht erforderlich. Dem alten Versicherer wird dazu nach Abmeldung des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle eine Mitteilung zugesandt. Es ist aber ratsam den vorherigen Versicherer darüber zu informieren, da es durch Verzögerungen hin und wieder zu unnötigen Abbuchungen kommen kann, die dann später vom Versicherer wieder zurückgezahlt werden.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung infolgedessen nach einem Schaden, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Reguläre Kündigung einer KFZ-Versicherung

Versicherungsverträge im Bereich Autoversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Jeder Autoversicherungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen zum 31.12. des Jahres gekündigt werden. Wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben und wechseln möchten vergessen Sie bitte nicht, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim alten Versicherer eingegangen sein muss. Die Kündigungszeiten stehen im Vertrag.
Das Wechseln der Autoversicherungen ist dann ganz einfach. Die neue Versicherung kann man während der Kündigungszeit bereits suchen. Auch kann man die meisten Formalitäten bereits erledigen.

Versicherungen in Folge von Sonderkündigungsrecht für Autos, Lkw, Wohnmobile und Motorräder kostenlos online vergleichen und so hohe Beiträge senken!