Wohnmobilversicherung

Bei der Wohnmobilversicherung unterscheidet man zwischen der gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Bei den letzten beiden Varianten handelt es sich um sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen.

Die zahlreichen Versicherungsangebote bei der Wohnmobilversicherung zeigen nicht selten beachtliche Preisunterschiede. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den unterschiedlichen Rabatt Systemen. Zum einen gibt es den Schadensfreiheitsrabatt. Er ist davon abhängig, ob und wie lange der Versicherte schon unfallfrei gefahren ist. Je höher man hinsichtlich der Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird, desto größer ist auch die Reduktion des Versicherungstarifs.

Abgesehen vom Schadensfreiheitsrabatt, der gewöhnlich bei jedem Versicherungsunternehmen angeboten wird, gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, Rabatte für sich herauszuschlagen. So ist es durchaus üblich, dass Versicherer ihren Kunden Nachlässe gewähren, wenn die Kilometerleistung im vergangenen Jahr besonders gering war. Auch ein überwachter Parkplatz oder Begrenzung der möglichen Fahrfahrzeuglenker können dazu zu Vorteilen in der Tarifgestaltung führen. Viele Versicherer haben beispielsweise auch Partnerschaften mit Werkstätten und knüpfen einen Rabatt daran. Inwiefern solche Merkmale in die Berechnung des Tarifs in der Wohnmobilversicherung miteinbezogen werden; kann sich jedoch jeder Versicherer selbst aussuchen, weshalb ein Vergleich der Versicherungstarife in jedem Fall Sinn macht!

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WohnmobilversicherungDie Haftpflichtversicherung in der Wohnmobilversicherung, die dafür notwendig ist, um eine Fahrzeug überhaupt für den öffentlichen Straßenverkehr anzumelden; hat die Aufgabe, im Schadensfall sowohl Personen-, als auch Sachschäden des Unfallgegners abzudecken. Hat man eine KFZ-Teilkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese meist auch noch die Schäden am eigenen Wohnmobil. Die Schadenübernahme ist hier aber meist nur bei bestimmten Schadenursachen gewährleistet. Die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen in Folge dessen Schäden, die durch Sturm und Hagel, durch Diebstahl, durch Wild oder durch Glasbruch verursacht wurden. Hat man sich nicht für eine Teilkasko- sondern für eine KFZ-Vollkaskoversicherung entschieden; kann man über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus, dazu auch noch auf die Übernahme von eigens oder unbekannt verursachten Schäden vertrauen.